Bei der Glasversicherung der DOMCURA werden versicherte Sachen entschädigt, wenn sie durch Bruch – also Zerbrechen – zerstört oder beschädigt werden; wer wissen möchte, was nicht ersetzt wird, findet hier die Antwort: Nicht versichert sind unter anderem Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten wie Absplitterungen und Schrammen sowie das Undichtwerden der Randverbindungen bei Mehrscheiben-Isolierverglasungen. Zusätzlich gelten Ausschlüsse für Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie, und ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Absplitterungen, Schrammen, Muschelausbrüche),
- Undichtwerden (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum) der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Selbstbeteiligung
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Ausschluss Krieg, innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen.
Ausschluss Innere Unruhen:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch Bruch, also durch Zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden. Nicht abgedeckt sind bloße Oberflächen- oder Kantenschäden wie Absplitterungen und Schrammen sowie undicht gewordene Randverbindungen bei Isolierglas mit Kondensat im Scheibenzwischenraum. Ob ein Selbstbehalt gilt, steht im Versicherungsschein. Zudem sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie ausgeschlossen, jeweils mit eng begrenzten Rückausnahmen.
Häufige Fragen
Welche Schäden an Glas sind grundsätzlich versichert?
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch, also durch Zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden.
Werden Kratzer oder Absplitterungen an der Scheibe ersetzt?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten wie Absplitterungen, Schrammen oder Muschelausbrüche sind nicht versichert.
Ist beschlagenes oder undichtes Isolierglas mitversichert?
Nein. Das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen mit Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum ist von der Versicherung ausgenommen.
Wo erfahre ich, ob ich einen Selbstbehalt tragen muss?
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014