Wer bei der DOMCURA Glasversicherung einen Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließt, klärt hier, wer die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf, wie die Entschädigung ausgezahlt wird und wessen Kenntnis und Verhalten bei einer Versicherung für fremde Rechnung zählen. Allein der Versicherungsnehmer kann die Rechte geltend machen, während die Auszahlung an bestimmte Zustimmungen geknüpft ist.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht auch dem Versicherten. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Umfasst der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Man kann eine Glasversicherung im eigenen Namen für einen anderen (den Versicherten) abschließen. Die Rechte aus dem Vertrag darf jedoch nur der Versicherungsnehmer ausüben, selbst wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Bei der Auszahlung der Entschädigung müssen Versicherungsnehmer und Versicherter aufeinander abgestimmt sein: Der Versicherer kann eine Zustimmung des Versicherten verlangen, und der Versicherte braucht die Zustimmung des Versicherungsnehmers. In bestimmten Fällen zählt neben dem Verhalten des Versicherungsnehmers auch das des Versicherten.
Häufige Fragen
Wer darf bei einer Versicherung für fremde Rechnung die Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Nur der Versicherungsnehmer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben, nicht der Versicherte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
An wen wird die Entschädigung ausgezahlt?
Der Versicherer kann vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung nachweist. Der Versicherte selbst kann die Zahlung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Wird das Verhalten des Versicherten berücksichtigt?
Ja, soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers rechtlich bedeutsam sind, werden auch Kenntnis und Verhalten des Versicherten berücksichtigt. Für sein eigenes Interesse muss sich der Versicherungsnehmer das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten aber nur zurechnen lassen, wenn dieser sein Repräsentant ist.
Wann spielt die Kenntnis des Versicherten keine Rolle?
Die Kenntnis des Versicherten ist unerheblich, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014