Bei einem Glasschaden zahlt die DOMCURA in der Glasversicherung eine Geldleistung, die Entsorgung, Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, Lieferung an den Schadenort und Montage in ortsüblicher Höhe umfasst. Der Text erklärt außerdem, wann besondere Aufwendungen wie Gerüste oder Kräne ersetzt werden, wie Notverglasungen abgerechnet werden und wie sich Unterversicherung, Mehrwertsteuer und Restwerte auf die Entschädigung auswirken.
Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geldleistung.
Geldleistung bedeutet, dass folgende Aufwendungen in ortsüblicher Höhe ersetzt werden:
- die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen
- die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte
- die Lieferung an den Schadenort
- die Montage
Besondere Aufwendungen werden nur ersetzt, soweit sie vereinbart sind, und nur in vereinbarter Höhe. Dazu zählen Aufwendungen, die notwendig sind, um den Schadenort zu erreichen (zum Beispiel Gerüste oder Kräne), oder die im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe entstehen (zum Beispiel Anstriche oder das De- und Remontieren von Vergitterungen).
Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die entstehen, wenn unbeschädigte Sachen an entschädigte Sachen angeglichen werden (zum Beispiel bei Farbe und Struktur). Ebenso werden keine Aufwendungen für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild ersetzt.
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das Gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Notverglasung / Notverschalung
Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) in Auftrag geben. Diese Kosten können als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Kosten
- Für die Berechnung der Kosten ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Versicherungsfall eintritt.
- Die Kürzung bei der Mehrwertsteuer gilt entsprechend auch für die versicherten Kosten.
Unterversicherung
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles erheblich höher ist als die Versicherungssumme.
Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Restwerte
Restwerte werden angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Im Schadenfall zahlt der Versicherer Geld statt einer Reparatur in Eigenregie und übernimmt dabei Entsorgung, gleichwertige Wiederbeschaffung, Lieferung und Montage in ortsüblicher Höhe. Zusätzliche Kosten wie Gerüste, Kräne oder Anstriche gibt es nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Notverglasungen und Notverschalungen zählen zu den versicherten Kosten. Ist die vereinbarte Versicherungssumme erheblich zu niedrig, wird die Entschädigung anteilig gekürzt, und vorhandene Restwerte werden angerechnet.
Häufige Fragen
Welche Kosten deckt die Geldleistung bei einem Glasschaden ab?
Ersetzt werden in ortsüblicher Höhe die Entsorgung der beschädigten Sachen, die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage.
Werden Kosten für Gerüste oder Kräne übernommen?
Solche besonderen Aufwendungen zum Erreichen des Schadenorts oder im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe werden nur ersetzt, soweit sie vereinbart sind, und nur in vereinbarter Höhe.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was passiert bei Unterversicherung?
Ist der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich höher als die vereinbarte Versicherungssumme, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt: Schadenbetrag mal Versicherungssumme geteilt durch den Versicherungswert.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014