Bei der Glasversicherung von DOMCURA wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer seine Prüfung zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat; einen Monat nach Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer bereits eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrags verlangen. Geregelt sind zudem die Verzinsung ab Schadenanzeige, die Hemmung der Fristen bei eigenem Verschulden sowie Gründe, aus denen die Zahlung aufgeschoben werden kann.
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt Folgendes, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er beträgt mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen,
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald der Versicherer geprüft hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des sicher zu zahlenden Mindestbetrags verlangen. Wird nicht innerhalb dieser Frist gezahlt, fallen Zinsen an, deren Höhe zwischen 4 und 6 Prozent pro Jahr liegt. Bei eigenem Verschulden werden Verzögerungszeiten nicht mitgerechnet, und in bestimmten Fällen darf der Versicherer die Zahlung vorübergehend aufschieben.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung in der Glasversicherung ausgezahlt?
Sie wird fällig, sobald der Versicherer seine Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat.
Kann ich schon vor der endgültigen Zahlung eine Abschlagszahlung erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch sind die Zinsen, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent pro Jahr. Verzinst wird ab Anzeige des Schadens, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Meldung gezahlt wird.
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches bzw. strafgerichtliches Verfahren gegen ihn oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014