Bei der Glasversicherung der DOMCURA passt sich die Prämie jährlich zum 1. Januar an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an, gemessen an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes. Steigt oder sinkt der Index, verändern sich Versicherungsumfang und Prämie entsprechend – und der Versicherungsnehmer erhält bei einer Erhöhung ein Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.
Der Versicherer passt den Umfang der Versicherung an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an. Entsprechend verändert sich die Prämie.
Anpassung der Prämie
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Sie verändert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
Dabei gilt:
- Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
- Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbundenen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung in Textform.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Mitteilung des Versicherers muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen. In dieser Mitteilung ist der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe der Prämie und der Umfang der Versicherung richten sich nach der Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten. Jedes Jahr zum 1. Januar wird angepasst, je nachdem wie sich die entsprechenden Preisindizes des Statistischen Bundesamts verändert haben. Steigt dadurch der Versicherungsumfang und damit die Prämie, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Mitteilung in Textform kündigen. Der Versicherer muss dabei mindestens einen Monat vorher informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Häufige Fragen
Wann wird die Prämie in der Glasversicherung angepasst?
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Woran orientiert sich die Anpassung der Prämie?
Sie richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben. Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude, für Wohnungen sowie Ein- und Mehrfamiliengebäude das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude. Maßgebend sind die für Mai veröffentlichten Indizes, gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma.
Kann ich kündigen, wenn sich die Prämie erhöht?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und die damit verbundene Prämienanpassung können Sie zum Anpassungszeitpunkt in Textform kündigen. Für die Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Wann muss der Versicherer über die Anpassung informieren?
Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Prämienanpassung zugehen und muss auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014