Bei der Glasversicherung der DOMCURA entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer nach einem Schaden arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht; bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich verursacht, bekommt keine Entschädigung. Wird der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, darf der Versicherer die Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Wer den Versicherer nach dem Schaden arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht oder dies versucht, verliert ebenfalls seinen Anspruch. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes bzw. Betruges gilt jeweils als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Welche Folgen hat es, wenn ich falsche Angaben zum Schaden mache?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist der Vorsatz durch rechtskräftiges Strafurteil festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung als bewiesen. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches beweist entsprechend die arglistige Täuschung.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014