In der Glasversicherung von DOMCURA sind fest mit dem Gebäude verbundene Außen- und Innenscheiben abgedeckt, etwa an Fenstern, Türen, Balkonen, Wintergärten oder Duschkabinen, ebenso Aquarien und Terrarien aus Glas, Glaskeramikkochflächen, Lichtkuppeln, Sonnenkollektorabdeckungen sowie Spiegel und Platten aus Glas oder transparentem Kunststoff. Nicht versichert sind dagegen unter anderem Hohlgläser, Beleuchtungskörper, optische Gläser, Geschirr, Handspiegel und bereits bei Antragstellung beschädigte Sachen.
Versicherte Sachen
Versichert sind:
- alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben (z. B. Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, privat genutzten Gewächs- und Gartenhäusern, Schwimmhallen oder Schwimmbecken)
- Aquarien und Terrarien aus Glas
- Abdeckungen/Scheiben von Sonnenkollektoren, einschließlich deren Rahmen, die fachmännisch eingesetzt und mit dem Gebäude fest verbunden sind
- Betongläser
- Blei-, Messing-, Elektrolyt-, Eloxalverglasungen sowie transparentes Glasmosaik
- Dachverglasungen
- Glasbausteine
- Glaskeramikkochflächen
- künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff sowie Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung
- Lichtkuppeln
- Profilbaugläser, Betongläser, Dachverglasungen
- sonstige Scheiben, Spiegel und Platten aus Glas oder transparentem Kunststoff
- synthetisches Glas aus Acryl
Mitversichert sind Schäden an nicht aus Glas bestehenden Teilen von Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen oder von transparentem Glasmosaik. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen an der zugehörigen Scheibe vorliegt. Zusätzlich muss eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Beide Schäden beruhen auf derselben Ursache.
- Der Schaden an der Scheibe hat den anderen Schaden verursacht.
Die Rahmen der Verglasungen sind nicht Gegenstand der Versicherung.
Nichtversicherte Sachen
Nicht versichert sind:
- Scheiben oder Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind, dass sie im Falle eines Bruchs nicht ohne Beschädigung der unversehrten Gegenstände getrennt werden können (z. B. Glasmöbel, Fotovoltaik-Module)
- Hohlgläser (z. B. auch Plasma- und LCD-Geräte)
- Beleuchtungskörper
- optische Gläser (z. B. auch Brillen und Ferngläser)
- Geschirr
- Handspiegel
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays)
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt vor allem fest mit dem Gebäude verbundene Scheiben ab, dazu zählen etwa Fenster, Türen, Wintergärten, Duschkabinen oder Dachverglasungen, aber auch Aquarien und Terrarien aus Glas, Glaskeramikkochflächen und Spiegel. Bei bestimmten Verglasungen sind sogar die nicht aus Glas bestehenden Teile mitversichert, wenn gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Bruchschaden an der zugehörigen Scheibe vorliegt und ein Zusammenhang der Schäden besteht. Nicht versichert sind dagegen unter anderem Hohlgläser, Beleuchtungskörper, optische Gläser, Geschirr, Handspiegel, Bildschirme elektronischer Geräte sowie Sachen, die schon bei Antragstellung beschädigt waren.
Häufige Fragen
Sind Fenster- und Türscheiben über die Glasversicherung abgedeckt?
Ja, alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben sind versichert, zum Beispiel Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Duschkabinen oder Dächern.
Sind auch die Rahmen von Verglasungen mitversichert?
Nein, die Rahmen der Verglasungen sind nicht Gegenstand der Versicherung. Mitversichert sind allerdings nicht aus Glas bestehende Teile bestimmter Verglasungen, wenn gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Bruchschaden an der zugehörigen Scheibe vorliegt und die Schäden zusammenhängen.
Zahlt die Glasversicherung bei einem zerbrochenen Fernseher- oder Computerbildschirm?
Nein, Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind, gehören zu den nicht versicherten Sachen, etwa Bildschirme von Fernsehgeräten und Computer-Displays. Auch Hohlgläser wie Plasma- und LCD-Geräte sind ausgeschlossen.
Sind bereits beschädigte Gläser versichert?
Nein, Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, zählen zu den nicht versicherten Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014