Bei der Glasversicherung von DOMCURA darf die Bevollmächtigte zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages den Versicherer wechseln – allerdings nur, wenn Versicherungsschutz und Beitrag beziehungsweise Beitragssatz gleich bleiben. Der Versicherungsnehmer wird über den Wechsel informiert und erhält ein eigenes Kündigungsrecht innerhalb einer festgelegten Frist.
Die Bevollmächtigte ist berechtigt, zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur unter zwei Voraussetzungen möglich:
- Der Versicherungsschutz bleibt gleich.
- Der Beitrag bzw. der Beitragssatz bleibt gleich.
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen.
Bei einem Wechsel des Versicherers kann der Versicherungsnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Diese Kündigung wird frühestens zum Wirksamwerden des Versichererwechsels wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Die Bevollmächtigte kann den Versicherer zur nächsten Hauptfälligkeit wechseln, sofern der Versicherungsschutz und der Beitrag beziehungsweise Beitragssatz unverändert bleiben. Der Versicherungsnehmer muss über den Wechsel spätestens innerhalb von vier Wochen informiert werden. Nach Zugang dieser Mitteilung hat er selbst vier Wochen Zeit, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt, an dem der Wechsel wirksam wird.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen darf der Versicherer gewechselt werden?
Der Wechsel ist zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages möglich, aber nur wenn der Versicherungsschutz und der Beitrag bzw. Beitragssatz gleich bleiben.
Wann muss ich als Versicherungsnehmer über den Wechsel informiert werden?
Der Wechsel des Versicherers ist Ihnen spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem erfolgten Wechsel mitzuteilen.
Kann ich nach einem Versichererwechsel kündigen?
Ja. Innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt, an dem der Versichererwechsel wirksam wird.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014