Bei der Glasversicherung der DOMCURA darf der betreuende Makler Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen und muss diese aufgrund seines Maklervertrags unverzüglich an den Versicherer weiterleiten.
Der Makler, der den Versicherungsvertrag betreut, ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen.
Durch den Maklervertrag ist er verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Was bedeutet das konkret?
Der betreuende Makler darf Mitteilungen und Erklärungen des Versicherungsnehmers stellvertretend entgegennehmen. Er ist dabei verpflichtet, diese ohne schuldhaftes Zögern an den Versicherer weiterzugeben.
Häufige Fragen
Kann ich meine Erklärungen dem Makler übergeben?
Ja, der den Vertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen.
Muss der Makler meine Mitteilungen weitergeben?
Ja, er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, sie unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Wie schnell leitet der Makler meine Erklärungen weiter?
Er ist verpflichtet, die Anzeigen und Willenserklärungen unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014