Wird ein Glasversicherungsvertrag bei DOMCURA vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur die Prämie für den Zeitraum zu, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand – vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen. Damit zahlen Sie nur anteilig für die tatsächlich abgesicherte Zeit.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Dies gilt, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, muss nur die Prämie für die Zeit gezahlt werden, in der der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat. Der Versicherer erhält also nur den anteiligen Betrag für diesen Zeitraum. Etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz eine abweichende Regelung vorsieht.
Häufige Fragen
Muss ich die volle Prämie zahlen, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Nein. Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Kann es Ausnahmen von der anteiligen Prämienberechnung geben?
Ja. Die anteilige Berechnung gilt nur, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.
Wonach richtet sich der zu zahlende Prämienanteil bei vorzeitiger Beendigung?
Er richtet sich nach dem Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014