Bei der Glasversicherung der DOMCURA gilt der Vertrag zunächst für die im Versicherungsschein genannte Zeit und verlängert sich bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Verträge mit kürzerer Laufzeit enden ohne Kündigung, und bei mehr als drei Jahren Laufzeit besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des dritten und jedes weiteren Jahres.
Der Vertrag wird für die Zeit abgeschlossen, die im Versicherungsschein angegeben ist.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Dies gilt nur dann nicht, wenn dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft so lange, wie es im Versicherungsschein steht. Ist er für mindestens ein Jahr abgeschlossen, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig – also spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr enden ohne Kündigung von selbst. Läuft der Vertrag länger als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer ihn zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer bzw. des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein, bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig beenden?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen, wobei die Kündigung spätestens drei Monate vorher beim Versicherer eingegangen sein muss.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014