Bei der Glasversicherung von DOMCURA gilt als Versicherungsort das im Versicherungsschein genannte Gebäude, die dort bezeichneten Räume oder die eingetragene Wohnung. Dazu zählen auf demselben Grundstück auch Schwimmhallen, private Gewächs-, Garten- und Gerätehäuser sowie mitversicherte Garagen; für bewegliche Sachen gilt der Schutz nur innerhalb dieses Versicherungsortes.
Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Ebenso zählt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung dazu.
Zum Versicherungsort gehören außerdem:
- Schwimmhallen
- private Gewächs-, Garten- und Gerätehäuser auf demselben Grundstück
- mitversicherte Garagen
Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt an dem Ort, der im Versicherungsschein festgehalten ist – also für die dort genannten Gebäude, Räume oder die Wohnung. Zusätzlich sind Schwimmhallen, private Gewächs-, Garten- und Gerätehäuser auf demselben Grundstück sowie mitversicherte Garagen eingeschlossen. Wenn bewegliche Sachen mitversichert sind, greift dieser Schutz ausschließlich innerhalb des Versicherungsortes.
Häufige Fragen
Was zählt genau als Versicherungsort?
Als Versicherungsort gelten die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden sowie die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Sind Garagen, Gewächshäuser oder eine Schwimmhalle mitversichert?
Zum Versicherungsort gehören auch Schwimmhallen, private Gewächs-, Garten- und Gerätehäuser auf demselben Grundstück sowie mitversicherte Garagen.
Wo sind bewegliche Sachen versichert?
Soweit für bewegliche Sachen Versicherungsschutz vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014