Bei der Glasversicherung der DOMCURA geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald und soweit dieser den Schaden ersetzt hat. Gegenüber Personen in häuslicher Gemeinschaft gilt der Übergang nur bei vorsätzlicher Schadensverursachung. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche sichern und bei deren Durchsetzung mitwirken.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Anspruch auf Schadenersatz gegen einen Dritten haben, übernimmt der Versicherer diesen Anspruch in dem Umfang, in dem er Ihnen den Schaden erstattet. Gegenüber Personen, mit denen Sie zusammenwohnen, wird der Anspruch nur dann weiterverfolgt, wenn diese den Schaden vorsätzlich verursacht haben. Sie müssen Ihre Ersatzansprüche form- und fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen. Verletzen Sie diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer seine Leistung entsprechend verweigern oder kürzen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten, wenn der Versicherer zahlt?
Der Anspruch geht in dem Umfang auf den Versicherer über, in dem dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf jedoch nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegen Personen, mit denen ich zusammenlebe?
Gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitwirken.
Was droht bei Verletzung der Sicherungspflicht?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht leistungspflichtig, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014