Bei der Glasversicherung der DOMCURA sind neben dem eigentlichen Glasschaden auch bestimmte Zusatzkosten abgesichert: Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens, die Kosten für Ermittlung und Feststellung des Schadens, Notverschalungen und Notverglasungen, Entsorgungskosten sowie zusätzliche Kosten wie Kran- oder Gerüstkosten, das Erneuern von Anstrichen und Malereien oder die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen und Beschlägen.
Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
- Der Versicherer ersetzt Aufwendungen – auch erfolglose –, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte.
- Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für:
- das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen),
- das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).
Zusätzliche Kosten
- Zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten).
- Die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen.
- Das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.).
- Die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
- Das Wiederanbringen von Anstrichen, Malereien, Schriften, Sprossen und Stabilisatoren etc.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung übernimmt nicht nur den Glasschaden selbst, sondern auch verschiedene damit verbundene Kosten. Dazu zählen Aufwendungen, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern, sowie die Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens. Ebenfalls versichert sind Notmaßnahmen wie das vorläufige Verschließen von Öffnungen, die Entsorgung sowie zusätzliche Kosten – etwa für Kran und Gerüst, das Erneuern von Anstrichen und Malereien oder das Beseitigen von Hindernissen und Schäden an Umrahmungen. Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse verpflichteter Institutionen sind dagegen nicht versichert.
Häufige Fragen
Werden auch Kosten übernommen, wenn der Versuch, den Schaden zu begrenzen, erfolglos war?
Ja. Der Versicherer ersetzt auch erfolglose Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte.
Sind Feuerwehrkosten mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Übernimmt der Versicherer die Kosten für einen Sachverständigen?
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er dazu vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Welche Zusatzkosten sind nach einem Glasschaden abgedeckt?
Versichert sind unter anderem Notverschalungen und Notverglasungen, Entsorgungskosten, verteuertes Liefern und Montieren (z. B. Kran- oder Gerüstkosten), die Erneuerung von Anstrichen und Malereien, das Beseitigen und Wiederanbringen hinderlicher Sachen sowie die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk sowie Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014