In der Domcura Gebäudeversicherung im TOP Plus Tarif gilt für die Leistungsgarantie eine Nachweispflicht: Wer im Schadenfall die Leistungsgarantie nutzen möchte, muss den Vorvertrag belegen und die passende Anspruchsgrundlage nennen. Welche Unterlagen dafür nötig sind und was der Versicherungsnehmer beachten muss, erfahren Sie hier.
Bei Antragstellung muss der Vorversicherer inklusive Versicherungsscheinnummer angegeben werden.
Im Schadenfall obliegt die Nachweispflicht für die Anwendung der „Leistungsgarantie" dem Versicherungsnehmer. Hierzu sind der jeweiligen Versicherung vom Versicherungsnehmer auf Anforderung alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich einzureichen.
Als Nachweis sind vorzulegen:
- der Versicherungsschein des Vorvertrages
- die Allgemeinen Bedingungen des Vorvertrages
- die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) des Vorvertrages
Diese Unterlagen sind bei der aktuellen Versicherung vorzulegen und die Anspruchsgrundlage ist zu nennen.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die „Leistungsgarantie" unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie die Leistungsgarantie in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie selbst belegen, dass Ihr früherer Vertrag die entsprechende Leistung enthielt. Dafür reichen Sie die Unterlagen Ihres Vorvertrages ein und geben an, worauf sich Ihr Anspruch stützt. Bereits bei Antragstellung geben Sie Ihren Vorversicherer mit Versicherungsscheinnummer an. Die üblichen Pflichten im Schadenfall gelten dabei weiterhin.
Häufige Fragen
Wer muss die Leistungsgarantie im Schadenfall nachweisen?
Die Nachweispflicht für die Anwendung der „Leistungsgarantie" obliegt dem Versicherungsnehmer.
Welche Unterlagen muss ich als Nachweis vorlegen?
Vorzulegen sind der Versicherungsschein, die Allgemeinen Bedingungen sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) des Vorvertrages. Zudem ist die Anspruchsgrundlage zu nennen.
Was muss ich bei Antragstellung angeben?
Bei Antragstellung muss der Vorversicherer inklusive Versicherungsscheinnummer angegeben werden.
Bis wann muss ich die Unterlagen einreichen?
Der jeweiligen Versicherung sind auf Anforderung alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich einzureichen.
Entfallen durch die Leistungsgarantie meine sonstigen Pflichten im Schadenfall?
Nein. Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die „Leistungsgarantie" unberührt.