Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser regelt den Übergang von Ersatzansprüchen und verzichtet bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – erst darüber hinaus greift eine Verhältniskürzung.
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro wird sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen.
Erst nach Überschreitung dieses Betrages wird der Versicherer für den darüber hinausgehenden Teil des Schadens eine entsprechende Verhältniskürzung vornehmen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer verzichtet bei Schäden bis zur genannten Grenze darauf, die Entschädigung wegen grob fahrlässigem Verhalten zu kürzen. Nur der Schadenanteil, der über diese Grenze hinausgeht, kann anteilig gekürzt werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Sachinhalt oben.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird auf grobe Fahrlässigkeit verzichtet?
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro wird sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen.
Was passiert bei Schäden über 50.000,- Euro?
Nach Überschreitung dieses Betrages nimmt der Versicherer für den darüber hinausgehenden Teil des Schadens eine entsprechende Verhältniskürzung vor.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für den TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser.
Wird der gesamte Schaden gekürzt, wenn die Grenze überschritten wird?
Nein. Die Verhältniskürzung erfolgt nur für den Teil des Schadens, der über die Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro hinausgeht.