Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser entfällt die Entschädigungspflicht, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles arglistig über Tatsachen täuscht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind. Was dabei gilt und welche Rolle ein Strafurteil spielt, lesen Sie hier.
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Schadenfall gegenüber dem Versicherer bewusst falsche Angaben macht, um eine höhere oder unberechtigte Zahlung zu erreichen, riskiert den vollständigen Verlust seines Anspruchs. Steht ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrug oder versuchtem Betrug fest, gilt die arglistige Täuschung als nachgewiesen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei?
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer ihn arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Welche Tatsachen sind betroffen?
Es geht um Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Genügt bereits ein Täuschungsversuch?
Ja, bereits ein arglistiger Täuschungsversuch führt dazu, dass der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei ist.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, gelten die Voraussetzungen als bewiesen.