Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser hängen die Leistungen davon ab, ob der Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Während bei Vorsatz keine Entschädigung fließt, unterscheiden sich die Tarife Komfort und TOP deutlich beim Umgang mit grober Fahrlässigkeit.
Regelung zur vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles:
- a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
- b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser regelt die Folgen der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles:
- a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
- b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, wird sich der Versicherer nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit berufen.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser regelt die Folgen der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles:
- a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
- b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, wird sich der Versicherer nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit berufen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden absichtlich verursacht, erhält keine Entschädigung – das gilt in allen Tarifen. Bei grober Fahrlässigkeit unterscheidet sich der Umgang je nach Tarif: In der Grundregelung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. In den Tarifen Komfort und TOP verzichtet der Versicherer dagegen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Das gilt für alle genannten Tarife.
Wie wird Vorsatz nachgewiesen?
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit in der Grundregelung?
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Wie behandeln der Komfort und der TOP Tarif grobe Fahrlässigkeit?
Im Komfort Tarif und im TOP Tarif wird sich der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit berufen.