Im TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser gilt für Leistungen aus der „Leistungsgarantie“ ein Deckungslimit von 250.000,- Euro pro Schadenfall. Welche Leistungen davon ausgenommen sind und wann der Schutz nur im Umfang des bestehenden Vertrages greift, erfahren Sie hier.
Es gilt ein Deckungslimit von 250.000,- Euro für Leistungen aus der „Leistungsgarantie“ gemäß Nr. 1. Unter Deckungslimit ist im Rahmen der „Leistungsgarantie“ der pro Schadenfall maximal mögliche Auszahlungsbetrag zu verstehen.
Die „Leistungsgarantie“ gilt nicht für Leistungen, die aus einer unmittelbar vorhergegangenen „Allgefahrendeckung“ oder der Mitversicherung unbenannter Gefahren zu erbringen gewesen wären.
Für Leistungen, welche bei uns nur gegen Beitragszuschlag versicherbar sind, gilt die „Leistungsgarantie“ nur dann, wenn diese Leistungen im aktuellen Versicherungsvertrag eingeschlossen wurden.
Über die „Leistungsgarantie“ besteht in folgenden Bereichen Versicherungsschutz lediglich im Umfang des bei Ihrer Versicherung bestehenden Vertrages – die „Leistungsgarantie“ bietet keinen weitergehenden Schutz für:
- Schäden am Leitungswassersystem (Zu- und Ableitungen), unabhängig davon, ob die Leitungen der Versorgung/Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen;
- Weitere Elementarschäden (insbesondere Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben);
- Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Die „Leistungsgarantie“ sorgt dafür, dass im Schadenfall bis zu einem festgelegten Höchstbetrag geleistet wird. Dieser Höchstbetrag ist das Deckungslimit und beschreibt den maximal möglichen Auszahlungsbetrag pro Schadenfall. In bestimmten Bereichen – etwa beim Leitungswassersystem, bei weiteren Elementarschäden oder bei Risiken außerhalb Deutschlands – gilt der Schutz nur so weit, wie er ohnehin im bestehenden Vertrag vereinbart ist. Für Leistungen mit Beitragszuschlag greift die Garantie nur, wenn sie im Vertrag eingeschlossen wurden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Deckungslimit der Leistungsgarantie?
Für Leistungen aus der „Leistungsgarantie“ gilt ein Deckungslimit von 250.000,- Euro.
Was bedeutet das Deckungslimit genau?
Unter Deckungslimit ist im Rahmen der „Leistungsgarantie“ der pro Schadenfall maximal mögliche Auszahlungsbetrag zu verstehen.
Gilt die Leistungsgarantie auch für Leistungen mit Beitragszuschlag?
Für Leistungen, die nur gegen Beitragszuschlag versicherbar sind, gilt die „Leistungsgarantie“ nur dann, wenn diese Leistungen im aktuellen Versicherungsvertrag eingeschlossen wurden.
In welchen Bereichen bietet die Leistungsgarantie keinen weitergehenden Schutz?
Bei Schäden am Leitungswassersystem (Zu- und Ableitungen), bei weiteren Elementarschäden (insbesondere durch Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben) sowie bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Risiken besteht Versicherungsschutz lediglich im Umfang des bestehenden Vertrages.
Gilt die Leistungsgarantie für Leistungen aus einer Allgefahrendeckung?
Nein. Die „Leistungsgarantie“ gilt nicht für Leistungen, die aus einer unmittelbar vorhergegangenen „Allgefahrendeckung“ oder der Mitversicherung unbenannter Gefahren zu erbringen gewesen wären.