Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser regelt im TOP Tarif die Geltungsdauer der Leistungsgarantie: Sie gilt für die beantragte Versicherungsart, solange der Vertrag durch einen Kooperationspartner der Bevollmächtigten betreut wird, und endet auch bei einer Umstellung auf eine gleichwertige Tarifgeneration nicht.
Die „Leistungsgarantie“ des aktuellen Versicherungsvertrages gilt für die unter Nr. 3 beschriebene und beantragte Versicherungsart, sofern diese während der Laufzeit dieser Vereinbarung bei uns platziert wurde.
Sie gilt, so lange sich der betreffende Versicherungsvertrag in Betreuung durch einen Kooperationspartner der Bevollmächtigten befindet.
Sie wird durch eine Umstellung des Vertrages in eine aktuellere, gleichwertige Tarifgeneration durch den Versicherungsnehmer nicht beendet.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgarantie greift für die im Vertrag beantragte Versicherungsart, wenn dieser Vertrag während der Laufzeit der Vereinbarung abgeschlossen wurde. Solange ein Kooperationspartner der Bevollmächtigten den Vertrag betreut, bleibt die Garantie bestehen. Wechseln Sie in eine neuere, gleichwertige Tarifgeneration, bleibt die Leistungsgarantie ebenfalls erhalten.
Häufige Fragen
Für welche Versicherungsart gilt die Leistungsgarantie?
Sie gilt für die unter Nr. 3 beschriebene und beantragte Versicherungsart, sofern diese während der Laufzeit der Vereinbarung platziert wurde.
Wie lange gilt die Leistungsgarantie?
Sie gilt, solange sich der betreffende Versicherungsvertrag in Betreuung durch einen Kooperationspartner der Bevollmächtigten befindet.
Endet die Leistungsgarantie bei einem Tarifwechsel?
Nein. Eine Umstellung des Vertrages in eine aktuellere, gleichwertige Tarifgeneration durch den Versicherungsnehmer beendet die Leistungsgarantie nicht.
Gilt die Leistungsgarantie auch für später abgeschlossene Verträge?
Die Leistungsgarantie gilt, sofern der Versicherungsvertrag während der Laufzeit dieser Vereinbarung bei uns platziert wurde.