Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser schützt bei Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens: Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro verzichtet der Versicherer darauf, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen – erst darüber greift eine Verhältniskürzung.
Abwendung und Minderung des Schadens:
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro wird sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen.
Erst nach Überschreitung dieses Betrages wird der Versicherer für den darüber hinausgehenden Teil des Schadens eine entsprechende Verhältniskürzung vornehmen.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Schadenfall handelt, um einen Schaden abzuwenden oder zu mindern, ist im TOP Tarif abgesichert. Bis zur genannten Grenze bleibt der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bestehen. Übersteigt der Schaden diese Grenze, kann der über den Betrag hinausgehende Teil anteilig gekürzt werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet?
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro beruft sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit.
Was passiert, wenn der Schaden über 50.000,- Euro liegt?
Nach Überschreitung dieses Betrages nimmt der Versicherer für den darüber hinausgehenden Teil des Schadens eine entsprechende Verhältniskürzung vor.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser.
Sind Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens mitversichert?
Ja, der TOP Tarif umfasst Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens und bietet entsprechenden Schutz.