Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser werden Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens ersetzt – auch erfolglose. Je nach Tarif gelten unterschiedliche Entschädigungsgrenzen: 50.000 Euro im Basisschutz, 1.000.000 Euro im Komfort Tarif und ohne feste Begrenzung im TOP Tarif. Leistungen der Feuerwehr im öffentlichen Interesse sind nicht versichert.
Grundschutz:
- a) Der Versicherer ersetzt Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte.
- b) Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt; dies gilt jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des Versicherers erfolgt sind.
- c) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Komfort Tarif:
- a) Der Versicherer ersetzt Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte.
- b) Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 1.000.000,- Euro begrenzt; dies gilt jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des Versicherers erfolgt sind.
- c) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
TOP Tarif:
- a) Der Versicherer ersetzt Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte.
- b) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden am versicherten Einfamilienhaus droht oder eingetreten ist, dürfen Sie Maßnahmen ergreifen, um den Schaden abzuwenden oder gering zu halten. Die dabei entstehenden Kosten werden erstattet – selbst dann, wenn Ihre Bemühungen letztlich erfolglos bleiben. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt vom gewählten Tarif ab. Kosten für Einsätze der Feuerwehr oder anderer Stellen, die ohnehin im öffentlichen Interesse zur Hilfe verpflichtet sind, werden hingegen nicht übernommen.
Häufige Fragen
Werden auch erfolglose Rettungsmaßnahmen erstattet?
Ja. Der Versicherer ersetzt Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens auch dann, wenn sie erfolglos bleiben, sofern der Versicherungsnehmer sie bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach für geboten halten durfte.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Im Grundschutz ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt, im Komfort Tarif auf 1.000.000,- Euro. Im TOP Tarif ist keine feste Begrenzung genannt.
Gilt die Begrenzung auch bei Weisung des Versicherers?
Nein. Die genannte Begrenzung gilt nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des Versicherers erfolgt sind.
Sind Kosten für den Feuerwehreinsatz versichert?
Nein. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.