Wer sein versichertes Einfamilienhaus verkauft, sollte wissen, wie die Domcura Gebäudeversicherung die Veräußerung regelt: Der Erwerber tritt mit dem Grundbucheintrag in den Vertrag ein, es gelten besondere Kündigungsrechte für Versicherer und Käufer, und die Veräußerung muss unverzüglich angezeigt werden, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
1. Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang:
- Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (bei Immobilien das Datum des Grundbucheintrages) an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
- Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintritts des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.
- Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.
2. Kündigungsrechte:
- Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
- Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt zum Ablauf des Versicherungsjahres in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
- Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
3. Anzeigepflichten:
- Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
- Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nachweist, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
- Abweichend von b) ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Verkaufen Sie Ihr versichertes Einfamilienhaus, übernimmt der Käufer automatisch den bestehenden Versicherungsvertrag – und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Sowohl der Versicherer als auch der Käufer können den Vertrag danach unter den genannten Bedingungen kündigen. Wichtig ist, dass der Verkauf dem Versicherer unverzüglich in Textform mitgeteilt wird, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Gebäudeversicherung, wenn ich mein Haus verkaufe?
Der Erwerber tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs – bei Immobilien das Datum des Grundbucheintrages – in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis ein.
Wer muss die Veräußerung dem Versicherer melden?
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
Kann der Käufer den übernommenen Vertrag kündigen?
Ja. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt zum Ablauf des Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
Innerhalb welcher Frist kann der Versicherer dem Erwerber kündigen?
Der Versicherer kann dem Erwerber unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
Wer haftet für den Beitrag nach dem Eigentumsübergang?
Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintritts des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Im Falle einer Kündigung haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.