Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bleibt die Leistungsverpflichtung des Versicherers auch bei einer Gefahrerhöhung bestehen – vorausgesetzt, die Erhöhung wird angezeigt. Erfahren Sie, welche Rechte der Versicherer bei einer Beitragserhöhung hat und worauf Sie achten müssen.
Gefahrerhöhungen beeinträchtigen die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung nicht, sind aber anzuzeigen.
Der Versicherer hat Anspruch auf eine angemessene Beitragserhöhung vom Tage des Eintritts der Gefahrerhöhung an.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich während der Vertragslaufzeit etwas, das die versicherte Gefahr erhöht, bleibt der Versicherungsschutz grundsätzlich erhalten. Wichtig ist, dass Sie eine solche Gefahrerhöhung dem Versicherer melden. Im Gegenzug kann der Versicherer den Beitrag angemessen anpassen – und zwar rückwirkend ab dem Tag, an dem die Gefahrerhöhung eingetreten ist.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz bei einer Gefahrerhöhung bestehen?
Ja. Gefahrerhöhungen beeinträchtigen die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung nicht.
Muss ich eine Gefahrerhöhung melden?
Ja, Gefahrerhöhungen sind anzuzeigen.
Darf der Versicherer nach einer Gefahrerhöhung den Beitrag erhöhen?
Der Versicherer hat Anspruch auf eine angemessene Beitragserhöhung vom Tage des Eintritts der Gefahrerhöhung an.
Ab wann gilt die Beitragserhöhung?
Die angemessene Beitragserhöhung gilt vom Tage des Eintritts der Gefahrerhöhung an.