In der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser müssen Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles bestimmte Obliegenheiten erfüllen – von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften über die Instandhaltung wasserführender Anlagen bis zum Beheizen und Kontrollieren in der kalten Jahreszeit. Was dazugehört und welche Ausnahmen gelten, lesen Sie hier.
a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften,
- die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Abweichungen von Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften, denen die zuständige Behörde in Textform zugestimmt hat, beeinträchtigen die Entschädigungspflicht nicht.
Vorübergehende Abweichungen von Sicherheits- und Betriebsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, gelten nicht als Verstoß gegen obige Sicherheitsvorschriften. Voraussetzung ist, dass sie durch zwingende technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet wird.
Eine Obliegenheits-/Sicherheitsvorschriftenverletzung liegt nicht vor, wenn Rauch- oder Rauchwarnmelder nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren.
b) Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen und die mitversicherten Anlagen der erneuerbaren Energien, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen,
- nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
- in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
- zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden Abflussleitungen, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt, auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten.
Was bedeutet das konkret?
Bevor überhaupt ein Schaden eintritt, erwartet der Versicherer, dass Sie Ihr Einfamilienhaus verantwortungsvoll pflegen und geltende Sicherheitsregeln beachten. Dazu zählt etwa, das Gebäude und seine wasserführenden Anlagen in Ordnung zu halten, Mängel zügig zu beheben, leer stehende Gebäudeteile zu kontrollieren und im Winter für ausreichende Beheizung oder das Entleeren der Leitungen zu sorgen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe – maßgeblich ist der oben stehende Vertragstext.
Häufige Fragen
Welche Obliegenheiten muss ich vor einem Schaden erfüllen?
Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einhalten.
Was gilt für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile?
Sie sind zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren. Dort sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was ist in der kalten Jahreszeit zu beachten?
Alle Gebäude und Gebäudeteile sind zu beheizen und dies ist genügend häufig zu kontrollieren – oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Ist es ein Verstoß, wenn Rauchmelder fehlen oder nicht funktionieren?
Nein. Eine Obliegenheits-/Sicherheitsvorschriftenverletzung liegt nicht vor, wenn Rauch- oder Rauchwarnmelder nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren.
Gelten Abweichungen bei Bau- und Reparaturarbeiten als Verstoß?
Vorübergehende Abweichungen bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten gelten nicht als Verstoß, soweit sie durch zwingende technische Gründe veranlasst sind und dabei die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet wird.