Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser wird die Entschädigung fällig, sobald die Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind – und schon einen Monat nach Schadenmeldung ist eine Abschlagszahlung des Mindestbetrags möglich.
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald geklärt ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Zieht sich diese Prüfung länger hin, muss man nicht auf das gesamte Geld warten: Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung lässt sich der Teilbetrag verlangen, der ohnehin mindestens zusteht.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich schon vor Abschluss der Prüfung Geld erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Ab wann kann die Abschlagszahlung verlangt werden?
Die Abschlagszahlung kann einen Monat nach Meldung des Schadens beansprucht werden.
In welcher Höhe kann die Abschlagszahlung verlangt werden?
In Höhe des Betrags, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.