Wer bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser einer Beitragsanpassung widerspricht, muss im Schadenfall mit einer gekürzten Entschädigung rechnen – abhängig vom Verhältnis der Jahresbeiträge mit und ohne Widerspruch. So funktioniert die Berechnung.
Widerspricht der Versicherungsnehmer einer Erhöhung des Beitrags (B 1 § 11 Nr. 2 c) VGB 2024 - Standard), die vor Eintritt des Versicherungsfalles hätte wirksam werden sollen, wird die Entschädigung gekürzt.
Grundlage der Kürzung:
- Zunächst wird eine eventuell vorliegende Unterversicherung angerechnet (siehe Nr. 4).
- Anschließend wird die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, wie sich der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag verhält, den der Versicherungsnehmer ohne Widerspruch gegen jede seit Vertragsbeginn erfolgte Anpassung zu zahlen gehabt hätte.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einer Beitragserhöhung widersprochen haben, bleibt Ihr Beitrag zwar auf dem niedrigeren Stand. Tritt jedoch ein Schaden ein, wird Ihre Entschädigung entsprechend anteilig gekürzt. Maßgeblich ist dabei das Verhältnis zwischen dem tatsächlich zuletzt berechneten Jahresbeitrag und dem Beitrag, den Sie ohne Ihre Widersprüche seit Vertragsbeginn hätten zahlen müssen. Zusätzlich kann eine bestehende Unterversicherung die Leistung mindern.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich einer Beitragsanpassung widerspreche?
Widersprechen Sie einer Beitragserhöhung, die vor Eintritt des Versicherungsfalles hätte wirksam werden sollen, wird die Entschädigung im Schadenfall anteilig gekürzt.
Wie wird die Kürzung der Entschädigung berechnet?
Die Entschädigung wird in dem Verhältnis gekürzt, wie sich der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag verhält, den Sie ohne Widerspruch gegen jede seit Vertragsbeginn erfolgte Anpassung zu zahlen gehabt hätten.
Spielt eine Unterversicherung dabei eine Rolle?
Ja. Eine eventuell vorliegende Unterversicherung wird vor der Kürzung angerechnet (siehe Nr. 4).
Welche Regelung ist dafür maßgeblich?
Maßgeblich ist B 1 § 11 Nr. 2 c) VGB 2024 - Standard.