Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser regelt die Unterversicherung für Gebäude- und Mietverlustversicherung anhand von Wohn- und Nutzfläche plus 5 % Vorsorgefläche. Je nach Tarif – Komfort oder TOP – gelten unterschiedliche Bagatellgrenzen, bis zu denen keine Unterversicherung angerechnet wird.
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die angezeigte/gemeldete Wohn- und Nutzfläche zuzüglich einer 5%igen Vorsorgefläche erheblich geringer als die tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche (Unterversicherung), so wird die Entschädigung in dem Verhältnis von angezeigter/gemeldeter Wohn- und Nutzfläche zur tatsächlich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der angezeigten/gemeldeten Wohn- und Nutzfläche zuzüglich eines 5%igen Vorsorgefläche dividiert durch tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche.
Bestimmungen hinsichtlich Entschädigungsgrenzen bzw. Selbstbehalten bleiben hiervon unberührt.
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet eine Unterversicherungsregelung für die Gebäude- und Mietverlustversicherung.
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die angezeigte/gemeldete Wohn- und Nutzfläche zuzüglich einer 5%igen Vorsorgefläche erheblich geringer als die tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche (Unterversicherung), so wird die Entschädigung in dem Verhältnis von angezeigter/gemeldeter Wohn- und Nutzfläche zur tatsächlich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der angezeigten/gemeldeten Wohn- und Nutzfläche zuzüglich eines 5%igen Vorsorgefläche dividiert durch tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche.
- Eine Unterversicherung wird nicht angerechnet, wenn der Schaden nicht mehr als 2.500,- Euro beträgt und bei Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Bestimmungen hinsichtlich Entschädigungsgrenzen bzw. Selbstbehalten bleiben hiervon unberührt.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser enthält eine Unterversicherungsregelung für die Gebäude- und Mietverlustversicherung.
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die angezeigte/gemeldete Wohn- und Nutzfläche zuzüglich einer 5%igen Vorsorgefläche erheblich geringer als die tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche (Unterversicherung), so wird die Entschädigung in dem Verhältnis von angezeigter/gemeldeter Wohn- und Nutzfläche zur tatsächlich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche nach folgender Berechnungsformel gekürzt.
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der angezeigten/gemeldeten Wohn- und Nutzfläche zuzüglich eines 5%igen Vorsorgefläche dividiert durch tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche.
- Eine Unterversicherung wird nicht angerechnet, wenn der Schaden nicht mehr als 5.000,- Euro beträgt und bei Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Bestimmungen hinsichtlich Entschädigungsgrenzen bzw. Selbstbehalten bleiben hiervon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Als Grundlage der Versicherung dient die angegebene Wohn- und Nutzfläche, zu der noch eine Vorsorgefläche hinzugerechnet wird. Ist die tatsächlich vorhandene Fläche im Schadenfall erheblich größer als die gemeldete Fläche, spricht man von Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach einem festen Verhältnis gekürzt werden. Je nach gewähltem Tarif bleiben kleinere Schäden bis zu einer bestimmten Grenze von dieser Kürzung ausgenommen.
Häufige Fragen
Was ist eine Unterversicherung bei der Gebäudeversicherung?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die angezeigte/gemeldete Wohn- und Nutzfläche zuzüglich einer 5%igen Vorsorgefläche erheblich geringer ist als die tatsächlich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche.
Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung berechnet?
Die Entschädigung ergibt sich aus: Schadenbetrag multipliziert mit der angezeigten/gemeldeten Wohn- und Nutzfläche zuzüglich eines 5%igen Vorsorgefläche, dividiert durch die tatsächlich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche.
Wird im Komfort Tarif immer eine Unterversicherung angerechnet?
Nein. Im Komfort Tarif wird eine Unterversicherung nicht angerechnet, wenn der Schaden nicht mehr als 2.500,- Euro beträgt und bei Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Welche Grenze gilt im TOP Tarif?
Im TOP Tarif wird eine Unterversicherung nicht angerechnet, wenn der Schaden nicht mehr als 5.000,- Euro beträgt und bei Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Gelten Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte trotzdem?
Ja. Bestimmungen hinsichtlich Entschädigungsgrenzen bzw. Selbstbehalten bleiben von der Unterversicherungsregelung unberührt.