Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser hängt die Erstattung der Mehrwertsteuer davon ab, ob der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Steuer tatsächlich gezahlt hat – das gilt auch für versicherte Kosten, Mietausfall und Mietwert.
a) Erstattung der Mehrwertsteuer:
- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist.
- Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Anwendung auf weitere Entschädigungen:
Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (B 1 §§ 8 und 9 VGB 2024 - Standard) und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (B 1 § 10 VGB 2024 - Standard) gilt a) entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Ob die Mehrwertsteuer im Schadenfall erstattet wird, richtet sich nach Ihrer steuerlichen Situation. Wer die Vorsteuer ohnehin beim Finanzamt geltend machen kann oder die Steuer gar nicht bezahlt hat, erhält sie nicht zusätzlich über die Versicherung. Diese Regelung gilt gleichermaßen für versicherte Kosten sowie für Mietausfall und Mietwert.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer bei der Entschädigung ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was gilt, wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin?
In diesem Fall wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Gilt die Regelung auch für Mietausfall und Mietwert?
Ja. Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (B 1 §§ 8 und 9 VGB 2024 - Standard) und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (B 1 § 10 VGB 2024 - Standard) gilt die Regelung zur Mehrwertsteuer entsprechend.
Was passiert, wenn ich die Mehrwertsteuer gar nicht gezahlt habe?
Wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat, wird sie nicht ersetzt.