Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser ersetzt bei einem Versicherungsfall den Mietausfall samt fortlaufender Nebenkosten sowie den ortsüblichen Mietwert selbst genutzter oder unentgeltlich überlassener Wohnräume. Komfort- und TOP-Tarif erweitern den Schutz unter anderem um Leistungen bis zur Neuvermietung und über die Haftzeit hinaus.
Der Versicherer ersetzt:
- a) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise verweigert haben,
- b) den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt bzw. vom Versicherungsnehmer unentgeltlich an Dritte überlassen wurden und die infolge eines Versicherungsfalles nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer oder dem Dritten die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann,
- c) auch einen durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert,
- d) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn die Mieträume zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles nicht vermietet waren, und der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Zeitpunkt nachweist, den ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit.
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet Schutz bei Mietausfall und sichert den Mietwert für Wohnräume im Schadensfall.
Der Versicherer ersetzt ebenfalls:
- a) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Nebenkosten bis zur Neuvermietung, wenn das Mietverhältnis infolge des Versicherungsfalles nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen endet, und die Mieträume zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermietet werden können – maximal jedoch 3 Monate über die Haftzeit hinaus,
- b) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn die Mieträume zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles vermietet waren, aber aufgrund des Versicherungsfalles nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht bezogen werden können, und der Versicherungsnehmer die Vermietung nachweißt, den ab dem Vermietungszeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit,
- c) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn die Mieträume nicht vermietet waren und aufgrund des Versicherungsfalles nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermietet werden können, den entstandenen Mietausfall bis zur Neuvermietung, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet Absicherung bei Mietausfall und deckt den Mietwert für Wohnräume im Schadensfall.
Der Versicherer ersetzt ebenfalls:
- a) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Nebenkosten bis zur Neuvermietung, wenn das Mietverhältnis infolge des Versicherungsfalles nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen endet, und die Mieträume zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermietet werden können – maximal jedoch 3 Monate über die Haftzeit hinaus,
- b) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn die Mieträume zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls vermietet waren, aber aufgrund des Versicherungsfalles nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht bezogen werden können, und der Versicherungsnehmer die Vermietung nachweißt, den ab dem Vermietungszeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit,
- c) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn die Mieträume nicht vermietet waren und aufgrund des Versicherungsfalles nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermietet werden können, den entstandenen Mietausfall bis zur Neuvermietung, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Einfamilienhaus durch einen Versicherungsfall so beschädigt, dass Wohnräume nicht mehr nutzbar sind, springt der Versicherer bei den fehlenden Mieteinnahmen ein. Vermietete Räume werden über den entgangenen Mietausfall abgedeckt, selbst genutzte oder unentgeltlich überlassene Räume über den ortsüblichen Mietwert – jeweils samt fortlaufender Nebenkosten. Die Komfort- und TOP-Tarife erweitern diesen Schutz zusätzlich, etwa bei beendeten Mietverhältnissen, noch ausstehender Neuvermietung oder über die Haftzeit hinaus. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Werden auch die Mietnebenkosten erstattet?
Ja. Der Versicherer ersetzt den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten sowie beim Mietwert die fortlaufenden Nebenkosten im Sinne des Mietrechts.
Bin ich abgesichert, wenn ich die Wohnräume selbst bewohne?
Ja. Für selbst bewohnte oder unentgeltlich an Dritte überlassene Wohnräume ersetzt der Versicherer den ortsüblichen Mietwert einschließlich fortlaufender Nebenkosten, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind und die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann.
Was gilt, wenn die Räume zum Schadenzeitpunkt gar nicht vermietet waren?
Weist der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Zeitpunkt nach, wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit ersetzt. Komfort- und TOP-Tarif erweitern dies um Fälle, in denen trotz erforderlicher Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermietet werden kann.
Zahlt der Versicherer auch über die Haftzeit hinaus?
Im Komfort- und TOP-Tarif wird der Mietausfall bis zur Neuvermietung ersetzt, wenn das Mietverhältnis infolge des Versicherungsfalles endet und die Räume zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermietet werden können – maximal jedoch 3 Monate über die Haftzeit hinaus.
Sind behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen abgedeckt?
Ja. Der Versicherer ersetzt auch einen durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert.