Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser sind versicherte Kosten jeweils zusätzlich auf Erstes Risiko bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert – erstattet werden dabei die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten.
Versicherte Kosten auf Erstes Risiko:
Die versicherten Kosten (B 1 §§ 8 und 9 VGB 2024 - Standard) sind jeweils zusätzlich auf Erstes Risiko bis zur hierfür vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung:
Grundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zum eigentlichen Gebäudeschaden können bestimmte Kosten mitversichert sein. Diese werden „auf Erstes Risiko“ ersetzt – das heißt, bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Erstattet wird, was tatsächlich angefallen ist und belegt werden kann. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie sind die versicherten Kosten mitversichert?
Die versicherten Kosten sind jeweils zusätzlich auf Erstes Risiko bis zur hierfür vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.
Was bedeutet „auf Erstes Risiko“?
Die versicherten Kosten sind zusätzlich bis zur hierfür vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.
Was ist die Berechnungsgrundlage für die Entschädigung?
Berechnungsgrundlage ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Welche Regelung gilt für die versicherten Kosten?
Maßgeblich sind die versicherten Kosten gemäß B 1 §§ 8 und 9 VGB 2024 - Standard.