Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt versicherte Mehrkosten, die nach einem Versicherungsfall durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, Preissteigerungen oder Technologiefortschritt entstehen. Je nach Tarif – Basis, Komfort oder TOP – gelten unterschiedliche Entschädigungsgrenzen von 50.000 Euro bis 1.000.000 Euro.
Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch:
- behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen,
- Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles,
- Technologiefortschritt.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt.
Komfort Tarif:
Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch:
- behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen,
- Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles,
- Technologiefortschritt.
Die Entschädigung hierfür ist auf 1.000.000,- Euro begrenzt.
TOP Tarif:
Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch:
- behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen,
- Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles,
- Technologiefortschritt.
Die Entschädigung hierfür ist auf 1.000.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus nach einem Schaden wieder aufbauen oder instand setzen, können zusätzliche Kosten entstehen, die über die reine Reparatur hinausgehen. Solche Mehrkosten können sich etwa daraus ergeben, dass Behörden bestimmte Vorgaben zur Wiederherstellung machen, dass Preise nach dem Schadenereignis gestiegen sind oder dass durch technischen Fortschritt neuere Standards zum Tragen kommen. Diese notwendigen Mehrkosten übernimmt der Versicherer bis zu einem vereinbarten Betrag – je nach gewähltem Tarif in unterschiedlicher Höhe.
Häufige Fragen
Welche Mehrkosten sind versichert?
Versichert sind notwendige Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, durch Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie durch Technologiefortschritt.
Bis zu welcher Höhe werden Mehrkosten erstattet?
Der Versicherer ersetzt die Mehrkosten bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag. Die Entschädigung ist je nach Tarif auf 50.000,- Euro oder auf 1.000.000,- Euro begrenzt.
Wie hoch ist die Grenze im Komfort und im TOP Tarif?
Im Komfort Tarif und im TOP Tarif ist die Entschädigung für versicherte Mehrkosten jeweils auf 1.000.000,- Euro begrenzt.
Wie hoch ist die Grenze ohne höheren Tarif?
Ohne höheren Tarif ist die Entschädigung für versicherte Mehrkosten je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt.
Wann werden die Mehrkosten übernommen?
Der Versicherer ersetzt die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten, die infolge eines Versicherungsfalles anfallen.