Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser fließen nach Vertragsschluss angezeigte bauliche Veränderungen an den versicherten Gebäuden in die Höhe der Entschädigung ein und passen den Schutz an veränderte Gegebenheiten an.
Für die Höhe der Entschädigung werden die nach Vertragsschluss gemäß (B 1 § 11 Nr. 1 VGB – Standard) angezeigten Veränderungen an den versicherten Gebäuden berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach Abschluss des Vertrags bauliche Veränderungen an Ihrem versicherten Gebäude vornehmen und diese anzeigen, werden sie bei der Ermittlung der Entschädigungshöhe einbezogen. So bleibt der Versicherungsschutz an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Häufige Fragen
Werden bauliche Veränderungen nach Vertragsschluss berücksichtigt?
Ja. Die nach Vertragsschluss angezeigten Veränderungen an den versicherten Gebäuden werden für die Höhe der Entschädigung berücksichtigt.
Auf welcher Grundlage werden die Veränderungen einbezogen?
Die Berücksichtigung erfolgt gemäß (B 1 § 11 Nr. 1 VGB – Standard).
Wofür sind die angezeigten Veränderungen relevant?
Sie sind für die Höhe der Entschädigung relevant und passen den Schutz an veränderte Gegebenheiten an.
Müssen die Veränderungen angezeigt werden?
Berücksichtigt werden die nach Vertragsschluss angezeigten Veränderungen an den versicherten Gebäuden.