Wird Ihr Einfamilienhaus im Schadensfall unbewohnbar oder unbenutzbar, ersetzt die Domcura Gebäudeversicherung nicht nur den Mietausfall bei Wohnräumen, sondern auch den Mietwert für sonstige Räume jeglicher Art – ausdrücklich einschließlich Gewerberäumen.
Der Versicherer ersetzt im Sinne von Nr. 1 auch den Mietausfall bzw. den Mietwert für sonstige Räume jeglicher Art, auch wenn es sich um Gewerberäume handelt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung stellt als unverbindliche Lesehilfe klar: Der Schutz für Mietausfall und Mietwert beschränkt sich nicht auf reine Wohnräume. Auch für sonstige Räume jeder Art – und ausdrücklich für Gewerberäume – wird der entsprechende Mietausfall bzw. Mietwert im Sinne von Nr. 1 ersetzt.
Häufige Fragen
Sind auch Gewerberäume beim Mietausfall mitversichert?
Ja. Der Versicherer ersetzt den Mietausfall bzw. den Mietwert für sonstige Räume jeglicher Art, auch wenn es sich um Gewerberäume handelt.
Gilt der Ersatz nur für Wohnräume?
Nein. Der Ersatz umfasst sonstige Räume jeglicher Art, also nicht nur Wohnräume.
Auf welcher Grundlage erfolgt der Ersatz?
Der Ersatz erfolgt im Sinne von Nr. 1 – also nach den dort geltenden Bestimmungen zum Mietausfall bzw. Mietwert.
Was wird für Gewerberäume erstattet?
Erstattet wird der Mietausfall bzw. der Mietwert für die betroffenen Räume.