Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Mehrkosten durch Technologiefortschritt, wenn versicherte Sachen nach einem Schaden nicht mehr in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden können. Erfahren Sie, welche Aufwendungen erstattet werden und wo die Leistung ihre Grenzen hat.
Mehrkosten durch Technologiefortschritt:
Mehrkosten durch Technologiefortschritt sind Aufwendungen für tatsächlich entstandene Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen.
Dies gilt, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sache in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahekommt.
Ausschluss:
- Entschädigung wird nicht geleistet für Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen.
Was bedeutet das konkret?
Lässt sich eine beschädigte Sache nach einem Schaden nicht mehr genau so ersetzen, weil die Technik inzwischen weiterentwickelt wurde, springt die Versicherung für die entstehenden Mehrkosten ein. Erstattet wird der Betrag für ein möglichst gleichwertiges Ersatzgut. Kosten, die allein durch behördliche Auflagen zur Wiederherstellung entstehen, sind davon jedoch nicht umfasst.
Häufige Fragen
Was sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt?
Das sind tatsächlich entstandene Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter und vom Schaden betroffener Sachen, wenn diese in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Wie wird die Entschädigung bemessen?
Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahekommt.
Sind behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen mitversichert?
Nein. Für Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen wird keine Entschädigung geleistet.
Wann greift diese Leistung?
Sie greift, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der beschädigten Sache in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.