Steigen nach einem Schaden die Preise, übernimmt die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser die dadurch entstehenden Mehrkosten zwischen Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung – vorausgesetzt, der Schaden wird unverzüglich behoben.
a) Was sind Mehrkosten durch Preissteigerungen?
Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
b) Unverzügliche Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung:
Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
c) Nicht versicherte Mehrkosten:
Mehrkosten infolge der folgenden Umstände sind nicht versichert:
- außergewöhnliche Ereignisse
- behördliche Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen
- Kapitalmangel
Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr versichertes Einfamilienhaus beschädigt und werden die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung in der Zwischenzeit teurer, springt die Versicherung für diese zusätzlichen Kosten ein. Wichtig ist, dass Sie den Schaden zügig beheben lassen. Verzögern Sie die Wiederherstellung ohne Grund, werden nur die Mehrkosten erstattet, die auch bei schneller Erledigung angefallen wären. Bestimmte Ursachen wie außergewöhnliche Ereignisse, behördliche Beschränkungen oder Geldmangel sind grundsätzlich ausgenommen – mit einer Ausnahme bei behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen.
Häufige Fragen
Was zählt als Mehrkosten durch Preissteigerungen?
Das sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
Was passiert, wenn ich die Wiederherstellung verzögere?
Veranlassen Sie die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
Welche Mehrkosten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel.
Gibt es eine Ausnahme bei behördlichen Beschränkungen?
Ja. Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen ersetzt.