Fällt bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser eine versicherte Anlage der erneuerbaren Energien durch einen Versicherungsfall aus, ersetzt der TOP Tarif die entstehenden Mehrkosten für Primärenergie – für zusätzlichen Schutz im Schadensfall.
Der Versicherer ersetzt die entstandenen Mehrkosten für Primärenergie, wenn durch einen Versicherungsfall die über B 1 § 6 Nr. 4 VGB 2024 - Standard versicherten Anlagen der erneuerbaren Energien ausfallen.
Die Entschädigung hierfür ist auf 10.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine versicherte Anlage der erneuerbaren Energien durch einen Schaden ausfällt, müssen Sie in dieser Zeit auf andere Energiequellen zurückgreifen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für Primärenergie übernimmt der Versicherer im Rahmen der genannten Grenze. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wann werden Mehrkosten für Primärenergie ersetzt?
Wenn durch einen Versicherungsfall die versicherten Anlagen der erneuerbaren Energien ausfallen.
Bis zu welcher Höhe werden die Mehrkosten übernommen?
Die Entschädigung ist auf 10.000,- Euro begrenzt.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Die Übernahme der Mehrkosten für Primärenergie ist im TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser enthalten.
Auf welche Anlagen bezieht sich die Leistung?
Auf die über B 1 § 6 Nr. 4 VGB 2024 - Standard versicherten Anlagen der erneuerbaren Energien.