Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Reparaturkosten für Beschädigungen, die entstehen, wenn sich hilfeleistende Personen Zugang zum Gebäude verschaffen, um Menschenleben zu retten – auch bei nachträglich festgestelltem Fehlalarm, begrenzt auf 5.000 EUR je Versicherungsfall.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten für Schäden an versicherten Sachen, die entstanden sind, weil sich hilfeleistende Personen Zugang zum Gebäude bzw. Versicherungsgrundstück verschafft haben, um Menschenleben zu retten.
Diese Kosten werden auch erstattet, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sich das Menschenleben nicht in einer Notfallsituation befunden hat.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Helfer – etwa Rettungskräfte – sich Zugang zu Ihrem Haus oder Grundstück verschaffen müssen, um ein Menschenleben zu retten, und dabei Schäden an versicherten Sachen entstehen, trägt der Tarif die notwendigen Reparaturkosten. Das gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass gar keine echte Notlage bestand.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei Schäden durch Rettungsmaßnahmen übernommen?
Ersetzt werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten für Schäden an versicherten Sachen, die entstanden sind, weil sich hilfeleistende Personen Zugang zum Gebäude bzw. Versicherungsgrundstück verschafft haben, um Menschenleben zu retten.
Gilt der Schutz auch, wenn gar keine echte Notlage bestand?
Ja. Die Kosten werden auch erstattet, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sich das Menschenleben nicht in einer Notfallsituation befunden hat.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Die Leistung ist im TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser enthalten.