Löst bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser ein Rauch-, Rauchwarn- oder Gasmelder oder ein Hausnotruf einen Fehlalarm aus, übernimmt der TOP Tarif die Kosten für Aufbruchspuren und amtliche Gebühren – bis zu 10.000 Euro je Versicherungsjahr.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines irrtümlich angenommenen Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für:
- die Beseitigung von Aufbruchspuren für das gewaltsame Eindringen der Polizei, Feuerwehr oder anderer Institutionen, die zur Hilfeleistung verpflichtet sind, in das versicherte Gebäude oder den Versicherungsort
- sowie die hierfür anfallenden amtlichen Gebühren der Polizei, Feuerwehr oder anderer Institutionen, die zur Hilfeleistung verpflichtet sind
Dies gilt auf Grund eines Fehlalarms durch Rauch-, Rauchwarn- oder Gasmelder sowie Hausnotrufe.
Voraussetzung für die Leistung:
Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer anderen Versicherung Ersatz geleistet werden kann (subsidiäre Deckung).
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsjahr auf 10.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Rauch-, Rauchwarn- oder Gasmelder oder ein Hausnotruf einen Alarm auslöst und daraufhin Polizei, Feuerwehr oder eine andere zur Hilfeleistung verpflichtete Institution gewaltsam ins Gebäude eindringt, kann es zu Schäden und Gebühren kommen – selbst wenn sich der Alarm als Fehlalarm herausstellt. Der TOP Tarif hilft in dieser Situation, indem er die entstandenen Kosten im vereinbarten Rahmen trägt. Voraussetzung ist, dass kein anderer Versicherer für diese Kosten aufkommt.
Häufige Fragen
Welche Melder sind bei einem Fehlalarm abgedeckt?
Abgedeckt sind Fehlalarme durch Rauch-, Rauchwarn- oder Gasmelder sowie durch Hausnotrufe.
Welche Kosten werden bei einem Fehlalarm übernommen?
Ersetzt werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Aufbruchspuren beim gewaltsamen Eindringen von Polizei, Feuerwehr oder anderen zur Hilfeleistung verpflichteten Institutionen sowie die hierfür anfallenden amtlichen Gebühren dieser Institutionen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr auf 10.000,- Euro begrenzt.
Wann besteht kein Leistungsanspruch?
Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer anderen Versicherung Ersatz geleistet werden kann (subsidiäre Deckung).
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Die Leistung ist im TOP Tarif der Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser enthalten.