Der TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt die Kosten für die Ursachenermittlung eines nicht ersatzpflichtigen Schadens – erstattet werden erforderliche und tatsächlich angefallene Kosten sogar dann, wenn sich später kein ersatzpflichtiger Schaden bestätigt.
Der Versicherer ersetzt die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Ermittlung und Feststellung der Schadenursache, wenn der Versicherungsnehmer Tatsachen nachweist, die den Verdacht eines dem Grunde nach die Ersatzleistung auslösenden Ereignisses begründen.
Die Kosten werden auch dann erstattet, wenn sich nachträglich herausstellt, dass kein ersatzpflichtiger Schaden gegeben ist.
Voraussetzung für die Erstattung:
- Der Versicherungsnehmer hat zuvor die Weisung des Versicherers einzuholen und zu befolgen, soweit es für ihn zumutbar ist.
Nicht versichert sind:
- Kosten, die gemäß B 3 zu B1 § 8 Nr. 20 versichert sind (Leckortungskosten bei nicht versichertem Rohrbruch, wenn ein Rohrbruch vermutet wird).
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 1.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass ein versicherter Schaden vorliegt, können die Kosten für die Suche nach der Ursache übernommen werden. Das gilt auch dann, wenn sich am Ende herausstellt, dass kein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt. Wichtig ist, dass Sie vorab die Weisung des Versicherers einholen und befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist.
Häufige Fragen
Werden die Kosten auch erstattet, wenn kein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt?
Ja. Die Kosten werden auch dann erstattet, wenn sich nachträglich herausstellt, dass kein ersatzpflichtiger Schaden gegeben ist – sofern der Versicherungsnehmer zuvor die Weisung des Versicherers einholt und befolgt, soweit es für ihn zumutbar ist.
Welche Voraussetzung muss für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss Tatsachen nachweisen, die den Verdacht eines dem Grunde nach die Ersatzleistung auslösenden Ereignisses begründen. Zudem ist zuvor die Weisung des Versicherers einzuholen und zu befolgen, soweit es zumutbar ist.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten übernommen?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000,- Euro begrenzt.
Welche Kosten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Kosten, die gemäß B 3 zu B1 § 8 Nr. 20 versichert sind (Leckortungskosten bei nicht versichertem Rohrbruch, wenn ein Rohrbruch vermutet wird).