Im TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser werden Leckortungskosten auch dann übernommen, wenn ein nicht versicherter Rohrbruch lediglich vermutet wird – erstattet wird die Ursachensuche bei festgestellter Nässe bis zu einer klar definierten Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Leitungswasser versichert ist, die Kosten für die Ursachensuche bei an versicherten Gebäuden festgestellter Nässe. Das gilt auch dann, wenn sich durch die Untersuchung herausstellen sollte, dass kein Rohrbruch gemäß B 1 § 3 Nr. 1 und Nr. 2 VGB 2024 - Standard vorliegt.
Höhe der Entschädigung:
- Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn an einem versicherten Gebäude Nässe festgestellt wird und der Verdacht auf einen Rohrbruch besteht, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Suche nach der Ursache. Diese Kostenübernahme bleibt auch dann bestehen, wenn sich am Ende herausstellt, dass gar kein versicherter Rohrbruch vorlag. Voraussetzung ist, dass die Gefahr Leitungswasser versichert ist.
Häufige Fragen
Werden Leckortungskosten auch ohne bestätigten Rohrbruch übernommen?
Ja. Die Kosten für die Ursachensuche werden auch dann ersetzt, wenn sich durch die Untersuchung herausstellt, dass kein Rohrbruch gemäß B 1 § 3 Nr. 1 und Nr. 2 VGB 2024 - Standard vorliegt.
Welche Voraussetzung muss für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Die Gefahr Leitungswasser muss versichert sein, und die Nässe muss an versicherten Gebäuden festgestellt worden sein.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Diese Leistung ist im TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser enthalten.