Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt nach einem Schaden die Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln, sofern diese durch eine mitversicherte Gefahr verstellt wurden und ein Fachbetrieb die Neueinstellung nachweislich vornimmt – begrenzt auf 500,- Euro je Versicherungsjahr.
Der Versicherer ersetzt die Kosten, die dadurch entstehen, dass Antennen und Satellitenschüsseln durch eine mitversicherte Gefahr gemäß B 1 § 1 VGB 2024 - Standard so verstellt wurden, dass eine Neueinstellung erforderlich ist.
Voraussetzung für die Erstattung:
- Die Antennen oder Satellitenschüsseln wurden durch eine mitversicherte Gefahr gemäß B 1 § 1 VGB 2024 - Standard verstellt.
- Die Verstellung macht eine Neueinstellung erforderlich.
- Die Neueinstellung wurde nachweislich durch einen Fachbetrieb vorgenommen.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsjahr auf 500,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird durch ein versichertes Ereignis eine Antenne oder Satellitenschüssel so verstellt, dass sie neu ausgerichtet werden muss, übernimmt der Tarif die Kosten dafür. Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb die Neueinstellung durchführt und dies belegt wird. Für diese Leistung gilt eine jährliche Höchstgrenze.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei der Neueinstellung von Antennen übernommen?
Übernommen werden die Kosten, die dadurch entstehen, dass Antennen und Satellitenschüsseln durch eine mitversicherte Gefahr gemäß B 1 § 1 VGB 2024 - Standard so verstellt wurden, dass eine Neueinstellung erforderlich ist.
Muss ein Fachbetrieb die Neueinstellung vornehmen?
Ja. Die Kosten werden nur erstattet, soweit die Neueinstellung nachweislich durch einen Fachbetrieb vorgenommen wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr auf 500,- Euro begrenzt.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Diese Leistung ist im TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser enthalten.