Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser leistet Entschädigung für versicherte Sachen bei Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weiteren Gefahren. Je nach Tarif kommen böswillige Beschädigung, Diebstahl außen angebrachter Sachen, Schäden durch Straftaten sowie innere Unruhen, Streik oder Aussperrung hinzu – mit klaren Entschädigungsgrenzen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- a) Brand, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden
- b) Leitungswasser
- c) Naturgefahren
- aa) Sturm, Hagel
- bb) weitere Elementargefahren, soweit besonders vereinbart
- d) Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Überschalldruckwellen
Jede der Gefahrengruppen nach a) und c) aa) kann auch einzeln versichert werden.
Die weiteren Gefahren nach c) bb) und d) können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren unter a) bis c) aa) genannten Gefahren versichert werden.
Komfort Tarif – Böswillige Beschädigung
Böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche, unmittelbare Zerstörung, Beschädigung oder Beeinträchtigung (z. B. auch Graffiti) von versicherten Sachen durch unbefugte Dritte.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden:
- a) durch Abhandenkommen versicherter Sachen;
- b) an versicherten Daten, es sei denn, dass der Verlust oder die Veränderung der Daten infolge eines dem Grunde nach versichertem Schaden (B 1 § 6 Nr. 3 b) VGB 2024 – Standard) an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren;
- c) durch Brand, Blitzschlag, Explosion Verpuffung oder Implosion.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Komfort Tarif – Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die infolge einer polizeilich angezeigten Straftat unmittelbar zerstört oder beschädigt werden.
Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Versicherung Ersatz geleistet werden kann (subsidiäre Deckung).
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Komfort Tarif – Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
- a) Innere Unruhen,
- b) Streik oder Aussperrung
zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Innere Unruhen
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Streik oder Aussperrung
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
Nicht versicherte Schäden (Ausschlüsse)
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen.
Selbstbeteiligung
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
TOP Tarif – Diebstahl von außen angebrachten Sachen
Diebstahl von außen angebrachten Sachen sowie Schäden an außen angebrachten Sachen durch einfachen Diebstahl. Dies gilt nur, soweit der Versicherungsnehmer für diese Sachen die Gefahr trägt. Als außen angebracht gelten versicherte Sachen, die eine feste Verbindung mit den versicherten Gebäuden oder einem Grundstücksbestandteil aufweisen, sowie Grundstücksbestandteile selbst.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
TOP Tarif – Böswillige Beschädigung und Opfer einer Straftat
Böswillige Beschädigung
Böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche, unmittelbare Zerstörung, Beschädigung oder Beeinträchtigung (z. B. auch Graffiti) von versicherten Sachen durch unbefugte Dritte. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden a) durch Abhandenkommen versicherter Sachen; b) an versicherten Daten, es sei denn, dass der Verlust oder die Veränderung der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens (B 1 § 6 Nr. 3 b) VGB 2024 - Standard) an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren; c) durch Brand, Blitzschlag, Explosion Verpuffung oder Implosion.
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die infolge einer polizeilich angezeigten Straftat unmittelbar zerstört oder beschädigt werden. Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Versicherung Ersatz geleistet werden kann (subsidiäre Deckung).
TOP Tarif – Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
- a) Innere Unruhen,
- b) Streik oder Aussperrung
zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Innere Unruhen
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Streik oder Aussperrung
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
Nicht versicherte Schäden (Ausschlüsse)
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen.
Selbstbeteiligung
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Die Versicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, die durch die aufgezählten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Naturereignisse entstehen. Bestimmte Grundgefahren lassen sich einzeln absichern, andere nur in Kombination mit diesen. Höherwertige Tarife wie Komfort und TOP erweitern den Schutz zusätzlich, etwa um böswillige Beschädigung, Schäden durch Straftaten oder durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung. Für einzelne dieser Erweiterungen gelten feste Höchstbeträge je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Grundgefahren sind versichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden, Leitungswasser, Naturgefahren (Sturm, Hagel sowie weitere Elementargefahren, soweit besonders vereinbart) sowie Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs und Überschalldruckwellen.
Können einzelne Gefahren getrennt versichert werden?
Jede der Gefahrengruppen nach a) und c) aa) kann auch einzeln versichert werden. Die weiteren Gefahren nach c) bb) und d) können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren unter a) bis c) aa) genannten Gefahren versichert werden.
Was ist böswillige Beschädigung?
Böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche, unmittelbare Zerstörung, Beschädigung oder Beeinträchtigung (z. B. auch Graffiti) von versicherten Sachen durch unbefugte Dritte. Die Entschädigung ist im Komfort Tarif je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Bis zu welchem Betrag ist Diebstahl außen angebrachter Sachen im TOP Tarif abgesichert?
Die Entschädigung für Diebstahl von außen angebrachten Sachen sowie für Schäden durch einfachen Diebstahl daran ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt. Dies gilt nur, soweit der Versicherungsnehmer für diese Sachen die Gefahr trägt.
Wo finde ich die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung?
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.