Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Schutz, benennt jedoch klar die Leitungswasserschäden, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse oder nicht bezugsfertige Gebäude.
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- aa) Plansch- oder Reinigungswasser,
- bb) Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen,
- cc) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch,
- dd) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
- ee) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 3 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
- ff) Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung,
- gg) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage,
- hh) Sturm, Hagel,
- ii) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Nicht bezugsfertige Gebäude:
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Aufstellung zeigt, welche Wasser- und Feuchtigkeitsschäden nicht unter den Leitungswasserschutz für Ihr Einfamilienhaus fallen. Dazu zählen unter anderem Wasser aus dem Putzen oder Planschen, Pilzbefall, Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben oder Sturm sowie Wasser aus mobilen Behältnissen. Auch Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden sind vom Schutz ausgenommen. In bestimmten Fällen – etwa einem durch die genannten Ursachen verursachten Rohrbruch – kann dennoch ein Leitungswasserschaden vorliegen. Diese Paraphrase dient nur der Orientierung; maßgeblich ist der oben stehende Bedingungstext.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser versichert?
Nein. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Wie werden Schäden durch Grundwasser oder Überschwemmung behandelt?
Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert – es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch.
Ist Wasser aus Eimern oder Gießkannen versichert?
Nein. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen ist nicht versichert.
Besteht Schutz für nicht bezugsfertige Gebäude?
Nein. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen.
Gibt es Ausnahmen bei Erdsenkung oder Erdrutsch?
Ja. Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 3 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.