Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt im TOP Tarif die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung umgestürzter oder abgeknickter Bäume – vorausgesetzt, die Gefahren Feuer oder Sturm/Hagel sind versichert. Erfahren Sie, welche Schäden erfasst sind und welcher Baum ausgeschlossen bleibt.
Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Feuer oder die Gefahr Sturm/Hagel versichert ist, die notwendigen Aufwendungen für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen inkl. Stumpf auf dem Versicherungsort.
Erfasst sind Bäume, die:
- durch Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2024 - Standard) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2024 - Standard) umgestürzt sind,
- deren Stämme durch Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2024 - Standard) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2024 - Standard) abgeknickt sind,
- durch Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2024 - Standard) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2024 - Standard) so beschädigt sind, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist, oder
- auf behördliche Anordnung nach einem Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2024 - Standard) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2024 - Standard) entsorgt werden müssen.
Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Baum durch Feuer oder Sturm/Hagel so betroffen ist, dass er umstürzt, abknickt, sich nicht mehr erholen kann oder behördlich beseitigt werden muss, trägt die Versicherung die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung – einschließlich des Baumstumpfs. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gefahr versichert ist. Bäume, die schon vorher abgestorben waren, sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei der Baumbeseitigung übernommen?
Ersetzt werden die notwendigen Aufwendungen für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen inklusive Stumpf auf dem Versicherungsort.
Welche Ursachen müssen für die Baumschäden vorliegen?
Die Schäden müssen durch Brand/Blitzschlag oder Sturm/Hagel verursacht sein, soweit die Gefahr Feuer oder die Gefahr Sturm/Hagel versichert ist.
In welchen Fällen ist der Baum erfasst?
Erfasst sind Bäume, die umgestürzt oder deren Stämme abgeknickt sind, die so beschädigt sind, dass keine natürliche Regeneration zu erwarten ist, oder die auf behördliche Anordnung entsorgt werden müssen.
Sind bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein, bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Die Leistung ist im TOP Tarif der Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser enthalten.