Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser leistet bei Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 nach Beaufort und durch Hagel. Erfahren Sie, wann ein Sturm unterstellt wird, welche Einwirkungen entschädigt werden und wie der TOP Tarif zusätzlich vor eindringenden Witterungsniederschlägen schützt.
a) Sturm:
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- aa) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstückes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
b) Hagel:
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
c) Entschädigung:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen
- aa) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden;
- bb) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- cc) als Folge eines Schadens nach aa) oder bb) an versicherten Sachen;
- dd) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- ee) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
d) Selbstbehalt:
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser schützt umfassend vor Schäden durch Sturm, Hagel und Witterungsniederschläge.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen
- a) durch unmittelbar in das versicherte Gebäude eindringende Witterungsniederschläge (Regenwasser, Schmelzwasser, Schnee, Eis oder Hagel) oder
- b) als Folge eines Schadens nach a) an versicherten Sachen.
c) Nicht versichert sind Schäden,
- aa) die auf einem durch Witterungsniederschläge verursachten Rückstau beruhen,
- bb) die nach Witterungsniederschlägen durch Grundwasseranstieg, Ausuferung von stehenden und fließenden Gewässern, Hochwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau entstehen,
- cc) die auf die allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen zurückzuführen sind, auch wenn die Feuchtigkeit auf Witterungsniederschläge zurückgeht.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift bei kräftigem Wind (mindestens Windstärke 8) und bei Hagel, wenn dadurch versicherte Sachen beschädigt, zerstört werden oder abhandenkommen. Lässt sich die Windstärke am Ort nicht messen, kann sie über Schäden in der Umgebung oder am Gebäude selbst belegt werden. Der TOP Tarif erweitert den Schutz um Schäden durch Witterungsniederschläge, die direkt ins Gebäude eindringen – bestimmte Fälle wie Rückstau, Hochwasser oder allmähliche Durchfeuchtung sind dabei ausgenommen und für diesen Bereich gilt eine betragliche Obergrenze.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/Stunde.
Was gilt, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind eindringende Witterungsniederschläge mitversichert?
Im TOP Tarif leistet der Versicherer für Schäden durch unmittelbar in das versicherte Gebäude eindringende Witterungsniederschläge (Regenwasser, Schmelzwasser, Schnee, Eis oder Hagel) sowie für Folgeschäden daran. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Welche Schäden durch Witterungsniederschläge sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Schäden durch einen von Witterungsniederschlägen verursachten Rückstau, durch Grundwasseranstieg, Ausuferung von Gewässern, Hochwasser oder daraus hervorgerufenen Rückstau sowie Schäden durch allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen.
Gibt es einen Selbstbehalt?
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.