Im TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser werden die Aufwendungen für den Austausch von Armaturen wie Wasser- und Absperrhähnen, Ventilen, Geruchsverschlüssen oder Wassermessern übernommen, wenn der Wechsel infolge eines versicherten Leitungswasserschadens im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig wird.
Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Leitungswasser versichert ist, die Aufwendungen für den Austausch von Armaturen, der infolge eines Versicherungsfalles nach B 1 § 3 VGB 2024 - Standard im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig wird.
Zu den Armaturen zählen zum Beispiel:
- Wasser- und Absperrhähne
- Ventile
- Geruchsverschlüsse
- Wassermesser
Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 1.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Rahmen eines versicherten Leitungswasserschadens an einer Rohrbruchstelle Armaturen ausgetauscht werden müssen, beteiligt sich der Versicherer an diesen Kosten. Gemeint sind typische Bauteile der Wasserinstallation. Bereits vor dem Schaden defekte Armaturen sind davon ausgenommen, und die Leistung ist pro Versicherungsfall der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Armaturen sind beim Austausch versichert?
Versichert sind zum Beispiel Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse und Wassermesser.
Wann werden die Kosten für den Austausch übernommen?
Die Aufwendungen werden ersetzt, soweit die Gefahr Leitungswasser versichert ist und der Austausch infolge eines Versicherungsfalles nach B 1 § 3 VGB 2024 - Standard im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig wird.
Bis zu welchem Betrag wird der Armaturentausch erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000,- Euro begrenzt.
Sind bereits defekte Armaturen mitversichert?
Nein, Bruchschäden an bereits defekten Armaturen sind ausgeschlossen.