Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser ersetzt im Komfort- und im TOP-Tarif die Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen, wenn ein unbefugter Dritter eingebrochen, eingestiegen oder eingedrungen ist – auch bei einem entsprechenden Versuch. Erfahren Sie, welche Entschädigungsgrenze im Komfort-Tarif gilt und wann die subsidiäre Deckung greift.
Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser:
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen (ausgenommen Laden- und Schaufensterverglasung), wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
- a) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist.
- b) versucht, durch eine Handlung gemäß a) in ein versichertes Gebäude einzudringen. Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Versicherung Ersatz geleistet werden kann (subsidiäre Deckung).
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- begrenzt.
TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser:
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen (ausgenommen Laden- und Schaufensterverglasung), wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
- a) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist.
- b) versucht, durch eine Handlung gemäß a) in ein versichertes Gebäude einzudringen.
Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Versicherung Ersatz geleistet werden kann (subsidiäre Deckung).
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr versichertes Einfamilienhaus dadurch beschädigt, dass sich jemand unbefugt Zutritt verschafft – etwa durch Einbruch, Einsteigen oder mit falschen Schlüsseln – übernimmt der Versicherer die Kosten, um diese Schäden zu beseitigen. Auch der Versuch eines solchen Eindringens ist abgedeckt. Im Komfort-Tarif gilt dabei eine Obergrenze je Schadenfall, im TOP-Tarif erfolgt die Erstattung im beschriebenen Rahmen. Geleistet wird nur, wenn keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch unbefugte Dritte sind versichert?
Ersetzt werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen (ausgenommen Laden- und Schaufensterverglasung), wenn ein unbefugter Dritter eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist.
Ist auch ein Einbruchsversuch abgedeckt?
Ja. Auch wenn ein unbefugter Dritter versucht, durch eine solche Handlung in ein versichertes Gebäude einzudringen, besteht Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung im Komfort-Tarif?
Im Komfort-Tarif ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000,- begrenzt.
Was bedeutet subsidiäre Deckung?
Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Versicherung Ersatz geleistet werden kann.
Sind Laden- und Schaufensterverglasung mitversichert?
Nein. Laden- und Schaufensterverglasung sind von der Erstattung ausgenommen.