Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser regelt genau, welche Sachen nicht zum Versicherungsschutz zählen: Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gelten nicht als Sachen, und auch Gartenbepflanzungen sind nur eingeschränkt abgesichert.
Ausschlüsse
- a) Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
- b) Nicht versichert sind Gartenbepflanzungen, soweit sie nicht in Nr. 2 a) aufgeführt sind.
Was bedeutet das konkret?
Nicht alles rund um Ihr Einfamilienhaus zählt automatisch als versicherte Sache. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme werden nicht als Sachen angesehen – die Kosten für ihre Wiederherstellung sind nur dann abgesichert, wenn dies eigens im Vertrag vereinbart wurde. Auch Gartenbepflanzungen sind grundsätzlich nicht mitversichert, außer sie sind unter Nr. 2 a) ausdrücklich aufgeführt.
Häufige Fragen
Sind elektronisch gespeicherte Daten mitversichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gelten nicht als Sachen. Die Kosten für ihre Wiederherstellung sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Kann ich die Wiederherstellung von Daten trotzdem absichern?
Ja, die Kosten für die Wiederherstellung elektronisch gespeicherter Daten und Programme sind versichert, wenn dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Sind Gartenbepflanzungen mitversichert?
Gartenbepflanzungen sind nicht versichert, soweit sie nicht in Nr. 2 a) aufgeführt sind.
Gelten Programme als versicherte Sachen?
Nein, elektronisch gespeicherte Programme sind keine Sachen im Sinne des Versicherungsschutzes.