Wird das Einfamilienhaus nach einem Schaden vorübergehend unbewohnbar, übernimmt die Domcura Gebäudeversicherung die Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung. Je nach Tarif – Komfort, TOP oder Basis – gelten unterschiedliche Tagessätze und Zeiträume für die Erstattung.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für eine Unterbringung werden nur erstattet, wenn eine Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Die Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung werden nur insoweit ersetzt, als sie die nach § 12 Nr. 6 für den Mietwert zu leistende Entschädigung übersteigen. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die folgende Dauer:
- längstens für die Dauer von 30 Tagen
- Entschädigung pro Tag auf 50,- Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist
Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser:
Der Komfort Tarif übernimmt Hotelkosten, falls das Haus nach einem Schaden vorübergehend unbewohnbar ist.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
- Kosten werden bis zum Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist
- längstens für die Dauer von 200 Tagen
- Entschädigung pro Tag auf 100,- Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist
TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser:
Der TOP Tarif deckt Hotelkosten, falls das Haus durch einen Schaden vorübergehend unbewohnbar wird.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
- Kosten werden bis zum Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist
- längstens für die Dauer von 12 Monaten
- Entschädigung pro Tag auf 200,- Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist
Was bedeutet das konkret?
Muss man wegen eines versicherten Schadens vorübergehend ausziehen, weil das Haus nicht mehr bewohnbar ist, springt die Gebäudeversicherung für die Unterbringung im Hotel oder einer ähnlichen Unterkunft ein. Erstattet werden die reinen Übernachtungskosten ohne Zusatzleistungen wie Frühstück oder Telefon. Wie lange und bis zu welchem Tagessatz erstattet wird, hängt vom gewählten Tarif ab – im Komfort- und TOP-Tarif fällt der Schutz jeweils umfangreicher aus.
Häufige Fragen
Wann werden Hotelkosten übernommen?
Wenn das versicherte Gebäude bzw. die ständig bewohnte Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Werden auch Nebenkosten wie Frühstück erstattet?
Nein. Erstattet werden die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten, zum Beispiel ohne Frühstück oder Telefon.
Wie hoch ist die Entschädigung pro Tag im Komfort- und TOP-Tarif?
Im Komfort Tarif ist die Entschädigung pro Tag auf 100,- Euro begrenzt, im TOP Tarif auf 200,- Euro pro Tag, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wie lange werden die Hotelkosten erstattet?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist – im Basisumfang längstens 30 Tage, im Komfort Tarif längstens 200 Tage und im TOP Tarif längstens 12 Monate.
Was gilt, wenn ein anderer Versicherungsvertrag greifen könnte?
Die Kosten für eine Unterbringung werden nur erstattet, wenn eine Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.